Weltweit auf dem fünften Platz, was territoriale Ausdehnung und Einwohnerzahl betrifft (8,5 Mio. km² /176 Mio.), zählt Brasilien mit einem Bruttoinlandsprodukt von US$ 498,4 Mrd. (2003) zu den größten (Nr.15) Wirtschaftsnationen der Welt. Das Importvolumen von rund US$ 48,3 Mrd. läßt darauf schliessen, daß hier noch viel Potential vorhanden ist.

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Vereinigten Staaten und Argentinien der wichtigste Handelspartner Brasiliens. Nicht zuletzt durch die massive Einwanderung von deutschen Staatsbürgern und deren aktivem Mitwirken am Aufbau der brasilianischen Nation besteht zwischen Brasilien und Deutschland traditionell eine enge Beziehung.

Mit ca. 1.200 deutschen Niederlassungen ist Brasilien einer der größten deutschen Industriestandorte außerhalb Deutschlands.

Bemüht, mit den großen Handelsnationen dieser Welt gleichzuziehen, ist es Brasilien allerdings noch nicht vollständig gelungen, die nicht tarifären Handelshemmnisse bezüglich Wareneinfuhren aus Ländern außerhalb des Mercosul (Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay) abzubauen.

In den nachfolgenden Passagen sollen die wichtigsten brasilianischen Import - und Zollvorschriften kurz dargestellt und aufgezeigt werden. Der Export ins größte Land Südamerikas ist keineswegs so kompliziert, wie er gelegentlich dargestellt wird.

Der Warentransport und die zollmäßige Importabwicklung sind in Brasilien zwei getrennte Bereiche. Die meisten Speditionen beschäftigen sog. Despachantes innerhalb des Unternehmens oder arbeiten mit auf diesem Sektor spezialisierten Unternehmen zusammen. Der Despachante ist ein staatlich geprüfter und zugelassener Zolldeklarant. Eine formelle Vollmacht, erteilt vom Importeur, autorisiert den Despachante, seinen Auftraggeber gegenüber allen Behörden zu vertreten.

Die häufigste Ursache von Problemen beim Export nach Brasilien sind die Fehler bei der Dokumentenerstellung. Stimmen die Angaben in den Transport-Verzollungsdokumenten nicht mit der Sendung überein, wird der Vezollungsvorgang unterbrochen oder eventuell ausgesetzt. Dies bedeutet Verzögerungen, Geldbußen oder gar den Verlust der Sendung.

Die Einfuhrerklärung (Declaração de Importação, oder kurz D.I.) darf lediglich vom Inhaber der importierenden Firma, seinem Prokuristen oder einem Despachante unterschrieben werden. In den meisten Fällen übernimmt der Letztere diese Aufgabe.

Warenimporte nach Brasilien düo;rfen grundsätzlich nur von hierzu berechtigten Firmen vorgenommen werden. Die Erlaubnis, ausländische Waren einzuführen, erteilt die DECEX, die Außenhandelsabteilung des Ministério do Desenvolvimento, Indústria e Comércio Exterior.
Natürliche Personen gelangen normalerweise nicht in den Besitz dieser Erlaubnis.

Nur derart registrierte Unternehmen dürfen Devisen zur Begleichung von Handelsrechnungen im Ausland über die brasilianische Zentralbank ankaufen.

Diese finanziellen Transaktionen werden von der Zentralbank und den Steuerbehörden streng kontrolliert. Verstöße gegen die geltenden Normen führen zur Eröffnung von Strafverfahren wegen Devisenschmuggels und können neben Geldstrafen den Verlust des Eintrags im DECEX-Register nach sich ziehen.

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